Sparbuch war gestern.
Die Zukunft heißt Crowdinvesting.
Jetzt einfach und profitabel Geld anlegen – auch als Privatperson.
Wer früher etwas für sein Geld bekommen wollte, hat es in Sparbüchern oder beim Bausparen über kurz oder lang gewinnbringend angelegt. Heute lohnt sich das aufgrund des niedrigen Zinssatzes nicht mehr.
Jetzt einfach und profitabel Geld anlegen – auch als Privatperson.
Wer früher etwas für sein Geld bekommen wollte, hat es in Sparbüchern oder beim Bausparen über kurz oder lang gewinnbringend angelegt. Heute lohnt sich das aufgrund des niedrigen Zinssatzes nicht mehr.
Denn wenn das Geld einfach nur herumliegt, verliert es an Wert. Für viele Kleinanleger sind Finanzanlagen zu kompliziert und riskant. Seit 2015 existieren gesetzliche Rahmenbedingungen, die es auch Kleinanlegern ermöglichen, bereits kleine Beträge gewinnbringend zu veranlagen.
Mit Crowdinvesting in Immobilien. Weil so gut wie jede Immobilie rentabel ist, investieren bereits viele private Personen in ein Unternehmen und ermöglichen es dem Unternehmen wiederum Investitionen zu tätigen und noch erfolgreicher zu werden. Dafür erhalten Sie als Investor attraktive Zinsen.
Crowdinvesting – eine ganz spezielle Art von Crowdfunding.
Hier wird direkt in das Kapital des Unternehmens investiert. Durch die derzeitige Situation bei den Banken ist die Eigenkapitalquote von Unternehmen besonders wichtig. Denn viele Unternehmen brauchen mehr Eigenkapital, um weitere Bankenkredite für Projekte zu erhalten. Daher ist es wichtig, dass die Unternehmen Nachrangkapital erhalten, welches dem Eigenkapital zugerechnet werden kann. Dank den verschiedensten Handlungsmöglichkeiten, lässt sich dabei eine gute Rendite erzielen.
Wie StarCasa PROVIDE plant und handelt:
StarCasa verfolgt nicht das eine „bestimmte“ Ziel, wie zum Beispiel „Kaufen & Verkaufen“ oder „Halten & vermieten“. Wenn wir ein interessantes und passendes Objekt sehen, schätzen wir sein Potenzial ein – und entscheiden individuell, wie es sich entwickeln lässt.
Wenn wir zum Beispiel eine Eigentumswohnung zu einer Rendite von 4-5 % erwerben, in der der Mieter seit 25 Jahren wohnt, denken wir alle möglichen Szenarien durch: Vielleicht möchte der Mieter einen altersgerechten Umbau mit einer Mietanpassung. In diesem Falle würde sich der Wert und die Rendite erhöhen. So wäre – durch die neue Barrierefreiheit der Wohnung – diese für ein 55 Jahre altes Ehepaar interessant, dass schon mal für das Alter etwas sucht und mit den Mieteinnahmen bereits bis dahin tilgen kann. Und schon rückt der Verkauf, der vorher zwar nicht geplant war, ein Stück näher. So entscheiden wir ganz situativ, in welcher Form die Immobilie am attraktivsten ist.
Jedes Objekt ist abhängig von Angebot und Nachfrage.
In unserem Falle können wir Objekte auch verändern um Sie besser zu vermieten oder zu verkaufen. Wir möchten jedes Objekt individuell entwickeln aber auch immer unsere Verpflichtung gegenüber dem potenziellen Investor halten und in seinem Sinne agieren, damit er sein Geld zurückbekommt.
Folgende Szenarien sind vorstellbar:
Eine Immobilie wird verkauft: Investoren erhalten Ihr Kapital mit Zinsen zurück.
Nach einem vereinbarten Zeitraum: Umfinanzierung/Umschichtung damit das eingesetzte Geld freigesetzt wird.
Die Immobilie wird gehalten: Auf Wunsch einfach weiterlaufen lassen und auch im nächsten Jahr Zinsen bekommen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Sie investieren in vermietete Immobilien und profitieren von den Mieteinnahmen und der Wertsteigerung.
Sie investieren gebührenfrei und sichern sich eine attraktive Verzinsung.
Sie entscheiden frei über Ihr Portfolio: Ob kurzfristige Projektentwicklungen oder langfristige Bestand-Investments.
Sie behalten jederzeit den Überblick über die Entwicklung Ihrer Investments oder lassen Ihre Fragen kompetent von StarCasa PROVIDE beantworten.
Sie beteiligen sich ab 100 € als Investor an Immobilienprojekten und profitieren ohne zusätzliche Kosten von attraktiven Zinsen
Sie möchten schnell wieder über Ihre Investition verfügen – wir schauen, wann der beste Zeitpunkt dafür ist.
Sie haben Fragen?
Wir stehen Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Darf ich mich vorstellen:
Dominique Müller, Immobilienfachwirt.
„Das Managen einer Immobilie als Vermögensgegenstand und die vielen damit verbundenen Aufgaben im Alltag ist so einzigartig und komplex, wie die Menschen, die dort wohnen.“
Ein Haus, das professionell gemanagt wird steigt, automatisch im Wert.
Bereits seit 20 Jahren kümmere ich mich persönlich und mit vollem Einsatz sowohl um meine Kunden und deren Immobilien, als auch die eigenen Liegenschaften. Dabei schätzen meine Kunden ganz besonders meine Professionalität, Flexibilität und Erreichbarkeit. Da ich die von mir betreuten Immobilien komplett selbst bewirtschafte, behalte ich natürlich immer alles im Blick. Ganz besonders aber auch die Wünsche der Eigentümer, in deren Sinn ich stets agiere.
Hier ist mir eine klare und unparteiische Linie sowie ein transparentes Vorgehen bei allen Vorgängen besonders wichtig. Nur durch das Vertrauen meiner Kunden in meine Arbeit bzw. die Nachvollziehbarkeit aller Handlungen ist eine erfolgreiche Zusammenarbeit möglich.
Mein beruflicher Werdegang
2001
kaufmännische Ausbildung der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
Schwerpunkt ganzheitliche Immobilienverwaltung
2012
2013
Gründung einer Immobilienverwaltung in Frankfurt
2016
2021
Gründung StarCasa PROVIDE GmbH
Müller direkt Immobilien
bietet nicht nur die klassische Hausverwaltung an, sondern unterstützt andere Immobilienfirmen auch bei verschiedenen Projekten. Ziel unserer Tätigkeit ist es, eine qualitativ gute und solide Betreuung von Immobilien zu gewährleisten.
So betreuen wir sowohl wohnwirtschaftliche als auch gewerbliche Liegenschaften in Rheinhessen, im Rhein-Main-Gebiet und im Stadtgebiet Frankfurt am Main.
Für uns als Hausverwalter Ihres Vermögens ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit die wichtigste Grundlage.
Durch die Gewerbeerlaubnis für Wohnimmobilienverwalter können wir behördlich nachweisen, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Selbstverständlich ist das Immobilien-Know-how von Müller direkt Immobilien immer auf dem neuesten Stand.
Zudem ist Müller direkt Immobilien Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V., was für Sie als Kunden einen Mehrwert im professionellen Management Ihres Eigentums bedeutet. Dies beinhaltet auch die Vertrauensschadenhaftpflicht, sodass Ihr Vermögen bestens gesichert ist.
Unser Kerngeschäft ist die Immobilie – nicht die reine Hausverwaltung.
Neben den vielen Besonderheiten, die man bei einer WEG-Verwaltung beachten muss, kennen wir uns bestens mit den Themen Betriebskostenabrechnung, Mietrecht, Gewerbemietrecht und Baurecht aus.
Übernehmen wir eine neue Immobilie, halten wir uns an eine feste Organisation, ein professionelles Verwaltungsprogramm und an klare Abläufe zu Wartungen, Nebenkostenabrechnungen, Mängelbeseitigung etc.
Um die Bewirtschaftungskosten effizient zu halten, existieren Rahmenverträge mit Versicherern, Versorgern und Banken.
Projekt
Neues Projekt ab Frühjahr 2023
Traumhaus | Ort in der Region |
Straße zum Glück |
Flur |
Grundstücksgröße 0 m² | Wohnfläche 0 m² |
Zum Jahresende 2022 ist unser Projekt ausgelaufen.
Ein neues Projekt kommt schon bald.
Investitionen sind derzeit nicht möglich.
Investierbar ab | Frühjahr 2023 |
Investierbar bis | Folgt noch |
Zinszahlungen jährlich zum | 31.12. eines Jahres |
Mindestbetrag | 100,00 Euro |
Maximalbetrag | 14.900 Euro |
Beginn | Mit Einzahlung |
Ende / Auszahlung | Folgt noch |
Bitte lesen Sie vor Ihrer Investition die allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Die Investition in den Nachrang-Darlehensvertrag sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Baustein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlusts.
0 € | 0 Monate | 2,5% |
Finanzierungsziel | Laufzeit | Zins p.a. |
---|
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Ausführliche Informationen zu den Risiken fnden Sie hier, bitte anklicken.
Risikohinweise
Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um ein Angebot von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre der StarCasa Provide GmbH, Alzey. Die Nachrangdarlehen sind langfristige, schuldrechtliche Verträge, die mit wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Risiken verbunden sind. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Vermögensanlage des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Investition in die Vermögensanlage sollte nur einen geringen Teil seines Gesamtvermögens ausmachen.
Im Folgenden werden bestimmte rechtliche und tatsächliche Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage dargestellt, die für die Bewertung der Vermögensanlage von wesentlicher Bedeutung sind. Weiterhin werden Risikofaktoren dargestellt, die die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen könnten, die erwarteten Ergebnisse zu erwirtschaften.
Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken ausgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu.
- Allgemeine Risiken und Risiken aus der Ausgestaltung der Nachrangdarlehen
- Maximales Risiko – Totalverlustrisiko
Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Anlagebetrags und der Zinsansprüche. Der Eintritt einzelner oder das Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die erwarteten Ergebnisse des Darlehensnehmers haben, die bis zu dessen Insolvenz führen könnten.
Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile entstehen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Anleger den Erwerb der Vermögensanlage durch ein Darlehen fremdfinanziert, wenn er trotz des bestehenden Verlustrisikos Zins- und Rückzahlungen aus der Vermögensanlage fest zur Deckung anderer Verpflichtungen einplant oder aufgrund von Kosten für Steuernachzahlungen. Solche zusätzliche Vermögensnachteile können im schlechtesten Fall bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Von einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage (z.B. durch einen Bankkredit) wird ausdrücklich abgeraten.
Die Vermögensanlage ist nur als Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet. Die Darlehensvergabe ist nur für Anleger geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihrer Kapitalanlage hinnehmen könnten. Eine gesetzliche oder anderweitige Einlagensicherung besteht nicht. Das Darlehen ist nicht zur Altersvorsorge geeignet. Das Risiko einer Nachschusspflicht oder einer sonstigen Haftung, die über den Betrag des eingesetzten Darlehenskapitals hinausgeht, besteht dagegen nicht.
- Nachrangrisiko und unternehmerischer Charakter der Finanzierung
Es handelt sich bei diesem qualifiziert nachrangigen Darlehen um eine unternehmerische Finanzierung mit einem entsprechenden unternehmerischen Verlustrisiko (eigenkapitalähnliche Haftungsfunktion). Der Anleger erhält aber keine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungs- und Kontrollrechte und hat damit nicht die Möglichkeit, auf die Realisierung des unternehmerischen Risikos einzuwirken (insbesondere hat er nicht die Möglichkeit, verlustbringende Geschäftstätigkeiten zu beenden, ehe das eingebrachte Kapital verbraucht ist). Mit dieser vertraglichen Gestaltung werden aus Sicht des Anlegers die Nachteile des Fremdkapitals (insbesondere keine Gewinn- und Vermögensbeteiligung des Anlegers, kein Einfluss des Anlegers auf die Unternehmensführung des Darlehensnehmers und keine sonstigen Mitwirkungs- und Informationsrechte des Anlegers) mit den Nachteilen des Eigenkapitals (Beteiligung des Anlegers am unternehmerischen Risiko, keine Insolvenzantragspflicht des Darlehensnehmers bei fehlender Möglichkeit der Rückzahlung) verbunden. Für den Anleger bedeutet dies, dass das von ihm übernommene Risiko in gewisser Hinsicht sogar über das unternehmerische Risiko eines Gesellschafters hinausgehen kann.
Bei dem Nachrangdarlehensvertrag handelt es sich um ein Darlehen mit einem sogenannten qualifizierten Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre (siehe näher Ziffer 8 der Allgemeinen Darlehensbedingungen). Dies bedeutet: Sämtliche Ansprüche des Anlegers aus dem Nachrangdarlehensvertrag – insbesondere die Ansprüche auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und auf Zahlung der Zinsen – („Nachrangforderungen“) können gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen bindenden Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, d.h. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, herbeiführen würde oder wenn in diesem Zeitpunkt bereits ein solcher Insolvenzgrund vorliegt (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre). Dies bedeutet, dass die Ansprüche aus dem Nachrangdarlehen bereits dann nicht mehr durchsetzbar sind, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt des Zahlungsverlangens zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder dies durch die Zahlung zu werden droht. Die Ansprüche des Anlegers wären dann dauerhaft in ihrer Durchsetzung gesperrt, solange und soweit die Krise des Darlehensnehmers nicht behoben wird. Dies kann dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers bereits außerhalb eines Insolvenzverfahrens dauerhaft nicht durchsetzbar sind.
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Darlehensnehmer nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 Insolvenzordnung). Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Darlehensnehmers dessen bestehende Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens des Darlehensnehmers ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (§ 19 Abs. 2 Insolvenzordnung). Diese gesetzlichen Vorschriften können sich mit Wirkung für die Zukunft verändern. Damit würden sich auch die Voraussetzungen verändern, unter denen die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre eingreift.
Der qualifizierte Rangrücktritt einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre könnte sich wie folgt auswirken: Der Darlehensnehmer würde die Zins- und Tilgungszahlung bei Eingreifen der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre so lange aussetzen müssen, wie er dazu verpflichtet ist. Der Anleger dürfte seine Forderungen bei Fälligkeit nicht einfordern. Der Anleger müsste eine Zins- oder Tilgungszahlung, die er trotz des qualifizierten Nachrangs zu Unrecht erhalten hat, auf Anforderung an den Darlehensnehmer zurückzahlen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Anleger die Zinszahlungen ebenso wie die Tilgungszahlungen im Ergebnis aufgrund des Nachrangs nicht oder nicht rechtzeitig erhält. Zudem könnte es sein, dass der Anleger für bereits gezahlte Zinsen Steuern entrichten muss, obwohl er zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge verpflichtet ist.
Die Nachrangforderungen des Anlegers treten außerdem im Falle der Durchführung eines Liquidationsverfahrens und im Falle der Insolvenz des Darlehensnehmers im Rang gegenüber den folgenden Forderungen zurück: Der qualifizierte Rangrücktritt besteht gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger des Darlehensnehmers sowie gegenüber sämtlichen in § 39 Abs. 1 Insolvenzordnung bezeichneten nachrangigen Forderungen. Der Anleger wird daher mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger des Darlehensnehmers berücksichtigt.
- Fehlende Besicherung der Darlehen
Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Anleger weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen, falls er vom Darlehensnehmer keine Zahlungen erhält Insbesondere im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche des Anlegers nicht oder nur zu einem geringeren Teil befriedigt werden können. Dies könnte dazu führen, dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt.
- Endfälligkeit der Tilgung
Die Tilgung des Darlehenskapitals der Anleger soll insgesamt am Ende der Laufzeit erfolgen (Endfälligkeit zum 31.12.2026). Sollte der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann.
- Veräußerlichkeit (Fungibilität), Verfügbarkeit des investierten Kapitals, langfristige Bindung
Die Darlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht vorgesehen.
Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.
- Mögliche Verlängerung der Kapitalbindung
Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die Anlage ist damit für Anleger nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. Würde die wirtschaftliche Schieflage des Darlehensnehmers nicht behoben, könnte es zum Teil- oder Totalverlust des investierten Vermögens und der Zinsansprüche kommen.
- Risiken auf Ebene des Darlehensnehmers
- Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers
Es handelt sich um eine unternehmerische Finanzierung. Der Anleger trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko, dass dem Darlehensnehmer in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen zu erfüllen und die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Weder der wirtschaftliche Erfolg der zukünftigen Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers noch der Erfolg des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens können mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Darlehensnehmer kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren.
- Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko)
Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört.
- Risiken aus der Geschäftstätigkeit und der Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens
Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umsetzung des vom Darlehensnehmer verfolgten Vorhabens:
Die Bewirtschaftung der Immobilie könnte mit höheren Kosten verbunden sein als erwartet. Neben den mit dem Alter der Immobilie verbundenen Sanierungsmaßnahmen etwa an der Bausubstanz, alten Rohrleitungen oder dem Einbau einer neuen, dem Stand der Technik entsprechenden Heizung, könnten zusätzliche Instandhaltungs- oder Revitalisierungsmaßnahmen erforderlich werden, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aufgrund von Baumängeln oder sonstigen Mängeln an den Immobilien könnten Schadensersatzforderungen oder Vertragsstrafen entstehen oder der geschuldete Mietzins von Mietern gekürzt werden. Es könnten unbekannte Umweltrisiken, Altlasten, Baumängel oder steuerliche oder rechtliche Risiken bestehen (wie z.B. Rechtsstreitigkeiten mit Mietern oder Nachbarn, Belastungen und Risiken aus Grundbuch und Baulastenverzeichnis, öffentlich-rechtliche Verpflichtungen wie steigende Ausbaubeiträge der Kommune, Unwirksamkeit von Mietverträgen). Es könnten sich sonstige unerwartete Risiken realisieren. Erforderliche Genehmigungen könnten fehlen oder nicht erteilt werden. Der Versicherungsschutz der gehaltenen Immobilien könnte sich als nicht ausreichend erweisen, um eintretende Schäden abzudecken. Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den Immobilien erforderlich werden, was zu Mehrkosten führen könnte. Beim Verkauf der Immobilien könnten Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, ohne dass der Darlehensnehmer Regressansprüche gegen Dritte durchsetzen kann. Es könnten zusätzliche Kosten daraus entstehen, dass der Darlehensnehmer als Eigentümer der Immobilien für Ansprüche Dritter aufgrund von Gefährdungen haftet, die vom Grundbesitz ausgehen. Der Verkaufsprozess könnte sich aufgrund der besonderen Lage des Objekts an der Ortsdurchfahrt sowie dessen Zuschnitt mit kleinen, durch enge Flure und Stufen verbundenen Räumen schwieriger als erwartet darstellen. Auch könnte der potenzielle Interessentenkreis für eine solche Immobilie eingeschränkt sein.
Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfragerückgang nach Wohnraum, damit verbundene Verzögerung der Neuvermietung bzw. Leerstand und Verlust kalkulierter Einnahmen; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Mietern in den gehaltenen Objekten; Kostenerhöhungen auf Seiten des Darlehensnehmers, Zins- und Inflationsentwicklungen; Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken (z.B. Qualitätsrisiken; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen und qualifiziertem Personal, insbesondere Handwerkern bei Umsetzung von Instandhaltungsarbeiten; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen).
Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen der Anleger zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen.
- Kapitalstrukturrisiko
Der Darlehensnehmer finanziert sich in hohem Umfang durch Fremdkapital. Er ist insofern anfälliger für Zinsänderungen, Erlösschwankungen oder ansteigende Betriebsausgaben als Unternehmen, die nicht oder nur in geringem Ausmaß mit Fremdkapital finanziert sind.
Der Darlehensnehmer wird möglicherweise zusätzliche Fremdkapitalfinanzierungen in Anspruch nehmen und dadurch Verpflichtungen eingehen, die (unabhängig von seiner Einnahmesituation) gegenüber den Forderungen der Anleger (Nachrang-Darlehensgeber) vorrangig zu bedienen sind.
- Schlüsselpersonenrisiko
Durch den Verlust von Kompetenzträgern des Darlehensnehmers besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifizierter Geschäftsaufbau und ein qualifiziertes Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Der Verlust solcher unternehmenstragenden Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung des Darlehensnehmers haben. Dadurch könnte sich die Höhe der Zins- und/oder Tilgungszahlungen an die Anleger reduzieren oder diese könnten ausfallen.
- Prognoserisiko
Die Prognosen hinsichtlich der Kosten für die Umsetzung des Vorhabens, der erzielbaren Erträge und weiterer Aspekte könnten sich als unzutreffend erweisen.
Bisherige Markt- oder Geschäftsentwicklungen sind keine Grundlage oder Indikator für zukünftige Entwicklungen.
- Risiken auf Ebene des Anlegers
- Fremdfinanzierungsrisiko
Dem Anleger können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.B. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der Anleger die Darlehenssumme fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers kommen. Das maximale Risiko des Anlegers besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatinsolvenz des Anlegers führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Vermögensanlage der Anleger finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Darlehensnehmer rät daher von einer Fremdfinanzierung des Darlehensbetrages ab.
- Risiko der Änderung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nachrangdarlehen von künftigen Steuer-, Gesellschafts- oder anderen Rechtsänderungen derart betroffen sind, dass auf die Zinszahlungen ein entsprechender Abschlag vorgenommen werden muss und somit die erwarteten Ergebnisse für den Anleger nicht (mehr) erzielt werden können. Ferner besteht das Risiko, dass der Erwerb, die Veräußerung oder die Rückzahlung der Nachrangdarlehen besteuert wird, was für den Anleger zusätzliche Kosten zur Folge hätte. Diese Kosten wären auch im Falle des Totalverlusts des Anlagebetrags durch den Anleger zu tragen. Die Übernahme dieser Kosten kann zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen.
- Hinweis zu Risikostreuung und Vermeidung von Risikokonzentration
Die Investition in den Nachrang-Darlehensvertrag sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Baustein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlusts. Durch eine Aufteilung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Projekte kann eine bessere Risikostreuung erreicht und „Klumpenrisiken“ können vermieden werden.
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Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
StarCasa PROVIDE GmbH
Sonnenbergstraße 53
55232 Alzey – Heimersheim
Handelsregister: HRB 50244
Registergericht: Amtsgericht Mainz
Steuernummer: 08/665/54790
Umsatzsteuer-ID: DE341148454
Finanzamt: Bingen-Alzey
Vertreten durch:
Dominique Müller
Kontakt
Telefon: 06731-41395
E-Mail: mail@starcasa.de
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Diese Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Hierzu muss er ein Online-Beschwerdeformular ausfüllen, das unter der genannten Adresse erreichbar ist.
Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgend benannte Stelle als Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist: Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main, www.bundesbank.de/schlichtungsstelle. Wir sind verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Übermittlung personenbezogener Daten
Die StarCasa PROVIDE GmbH wird Ihre Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, Sie haben vorher Ihr ausdrückliches Einverständnis zu einer Weitergabe gegeben oder die Übermittlung ist gesetzlich vorgeschrieben bzw. gesetzlich zulässig. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigt werden und von uns im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags mit der Verarbeitung personenbezogener Daten nach unserer Weisung beauftragt wurden. Wir werden Ihre Daten weder an Dritte verkaufen noch anderweitig an Dritte zu werblichen Zwecken weitergeben. Unsere Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
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Wie bereits vorstehend beschrieben werden ggf. Daten von Google (bzw. Google-Unternehmen) auch in den USA verarbeitet. Zurzeit liegt kein umfassender Beschluss der EU-Kommission zur Angemessenheit des Datenschutzniveaus in den USA vor. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Datenschutzniveaus werden insofern sog. Standarddatenschutzklauseln im Sinne von Art. 46 Abs. 2 lit. c) DSGVO (von Google) verwendet (entsprechende Dokumentation zu den Standarddatenschutzklauseln kann Ihnen Google zur Verfügung stellen).
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Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
Die Datenübertragung in die USA wird auf die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gestützt. Details finden Sie hier: https://privacy.google.com/businesses/gdprcontrollerterms/ und https://privacy.google.com/businesses/gdprcontrollerterms/sccs/.
Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://policies.google.com/privacy?hl=de.
Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.
Rechte der betroffenen Person
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DS-GVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:
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Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z. B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch unserer Website gilt jeweils die aktuelle Datenschutzerklärung.
Stand: April 2021
Allgemeine Geschäftsbedingungen der StarCasa PROVIDE GmbH für die Nutzung der Funding-Page www.starcasa.de
Die StarCasa PROVIDE GmbH, Sonnenbergstraße 53, 55232 Alzey („Emittent“) betreibt unter www.starcasa.de eine Funding-Page („Funding-Page“), über die Investoren Nachrangdarlehen zeichnen und dem Emittenten so Kapital zur Verfügung stellen können.
Auf seiner Funding-Page stellt sich der Emittent potenziellen Investoren vor und stellt ihnen Informationen zu geplanten Vorhaben und Finanzierungsprojekten zur Verfügung. Die potenziellen Investoren erhalten auf der Grundlage dieser Informationen Gelegenheit, sich an der Finanzierung des Emittenten zu beteiligen („Funding“). Dies geschieht in Form einer Vielzahl von zweckgebundenen, qualifiziert nachrangigen Darlehen („Darlehen“), die untereinander bis auf den jeweiligen Darlehensbetrag identisch ausgestaltet sind. Diese Teil-Darlehen werden unmittelbar auf der Funding-Page des Emittenten in elektronischer Form rechtsverbindlich abgeschlossen.
Um Zugang zu den Informationen und Finanzierungsprojekten zu erhalten sowie ggf. Darlehensverträge schließen zu können, muss ein potenzieller Investor sich zuvor auf der Funding-Page registrieren.
Für jegliche Nutzung der Funding-Page durch (potenzielle) Investoren („Nutzer“) gelten ausschließlich die im Folgenden dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).
- Geltungsbereich
- Durch die Nutzung der Funding-Page kommt zwischen Nutzer und Emittent ein Nutzungsvertrag zustande, der ausschließlich den nachfolgenden AGB unterliegt. Dieser Nutzungsvertrag bildet den Rahmen für die Nutzung der Funding-Page zu Informationszwecken sowie den späteren Abschluss von Darlehensverträgen zwischen Investoren und dem Emittenten. Die Nutzung der Funding-Page ist für die Nutzer kostenfrei. Die Nutzung der Funding-Page zu Informationszwecken stellt keine Finanzdienstleistung dar.
Die AGB gelten für sämtliche Inhalte, Funktionen und sonstige Dienste, die auf der Funding-Page zur Verfügung gestellt werden.
- Ein Anspruch auf Registrierung und Nutzung der Funding-Page besteht nicht. Es steht dem Emittenten jederzeit frei, einen Nutzer ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Registrierung
- Um die Funding-Page vollumfänglich nutzen zu können, ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung als Privatperson ist natürlichen Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, uneingeschränkt geschäftsfähig sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Nicht-natürliche Personen müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Investoren müssen auf eigene Rechnung handeln. Die mehrfache Registrierung ein und derselben Person ist nicht gestattet.
- Die Registrierung hat zwingend unter vollständiger wahrheitsgemäßer Angabe der abgefragten Daten zu erfolgen.
- Um als Nutzer ein Vertragsangebot des Emittenten annehmen zu können, ist des Weiteren eine vollständige wahrheitsgemäße Angabe der investorenspezifischen Daten notwendig, die bei oder nach der Registrierung abgefragt werden.
- Nach Abschluss der Registrierung sendet der Emittent dem Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail zu. Durch Betätigung des dort angegebenen Links wird die Registrierung abgeschlossen. Nach Vertragsschluss kann der Nutzer seine Daten unter „LOGIN“ jederzeit einsehen und ändern.
- Die Registrierung unter Angabe unrichtiger Daten oder die Angabe falscher investorenspezifischer Daten ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Nutzers von der Funding-Page.
- Der Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass während der Dauer der Nutzung der Funding-Page sämtliche gemachten Angaben stets wahrheitsgemäß sind und dem aktuellen Stand entsprechen.
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- Der Emittent wird die Zugangsdaten des Nutzers nicht an Dritte weitergeben und diese nicht per E-Mail oder Telefon bei ihm abfragen.
III. Widerrufsrecht für Verbraucher betreffend die Registrierung
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
StarCasa PROVIDE GmbH, Sonnenbergstraße 53, 55232 Alzey, E-Mail: mail@starcasa.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
- Nutzung der Funding-Page
- Der Emittent wird auf der Funding-Page Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und potenziellen Investoren über die Funding-Page ein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Darlehensvertrags unterbreiten und mit diesen entsprechende Verträge abschließen. Er erbringt keine Dienstleistungen, die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erfordern. Zahlungen werden ausschließlich über einen Zahlungstreuhänder (lizenziertes Zahlungsinstitut) abgewickelt.
- Die Nutzung der Funding-Page ist für den Nutzer unentgeltlich.
- Die auf der Funding-Page zur Verfügung gestellten Unterlagen erheben ausdrücklich nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die für die Beurteilung der jeweils angebotenen Anlage erforderlich sind. Sie stellen keinen Prospekt im Rechtssinne dar. Nutzer sollten die Möglichkeit wahrnehmen, dem Emittenten über die Funding-Page Fragen zu stellen, bevor sie eine Investitionsentscheidung treffen. Nutzer sollten sich aus unabhängigen Quellen informieren, wenn sie unsicher sind, ob sie einen Nachrangdarlehensvertrag abschließen sollten.
Eine fachkundige Beratung kann durch die auf der Funding-Page zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht ersetzt werden. Nutzer sollten sich vor Abschluss eines qualifiziert nachrangigen Darlehensvertrages über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen eines solchen Investments informieren.
Bei qualifiziert nachrangigen Darlehen tragen Nutzer als Darlehensgeber ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Das Darlehenskapital einschließlich der Zinsansprüche kann aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts nicht zurückgefordert werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Dies kann zum Totalverlust des investierten Kapitals und der Zinsen führen. Nutzer sollten die ausführlichen Risikohinweise beachten.
- Die jeweilige Darlehenssumme kann vom Nutzer im vorgegebenen Rahmen frei gewählt werden. Für ein Investment darf der Nutzer nur eigene liquide Mittel verwenden, die frei von Rechten Dritter sind.
- Kommentare von Nutzern, die auf der Funding-Page bzw. den dazugehörigen Blogs etc. abgegeben werden und unangemessen sind oder gegen geltendes Recht verstoßen, sind nicht gestattet und werden umgehend gelöscht. Verstöße gegen diese Regelung können zu einer Schadensersatzverpflichtung des Nutzers sowie zum sofortigen Ausschluss des Nutzers von der Nutzung der Funding-Page führen.
- Durchführung eines Investments
Ein Investment über die Funding-Page läuft wie folgt ab:
- Ein potenzieller Investor registriert sich als Nutzer der Funding-Page und informiert sich über die Finanzierungsprojekte. Hierzu nutzt er die von dem Emittenten zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
- Zum Abschluss eines Darlehensvertrags nimmt der Nutzer das vom Emittenten unterbreitete Angebot in der von ihm gewählten Höhe über den dafür vorgesehenen Prozess auf der Funding-Page des Emittenten rechtswirksam an („Zeichnungserklärung“).
- Die Rechtspflichten aus dem Darlehensvertrag werden mit der Zeichnungserklärung des Nutzers wirksam und die Zahlung der vom Nutzer geschuldeten Teil-Darlehenssumme wird fällig. Der Nutzer hat den Betrag mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem Emittenten auf ein Treuhandkonto einzuzahlen. Die Einzelheiten sind im jeweiligen Darlehensvertrag geregelt.
- Bei einem wirksamen Widerruf des Darlehensvertrags wird der Emittent dafür Sorge tragen, dass dem Nutzer seine Teil-Darlehenssumme ohne Abzüge oder Kosten vom Treuhandkonto auf sein Einzahlungskonto zurück überwiesen wird; hiervon unberührt bleibt die etwaige Pflicht zum Wertersatz im Falle eines Widerrufs des Nutzers. Ansonsten – bei erfolgreichem Funding – wird die Darlehenssumme vom Treuhandkonto an den Emittenten nach näherer Maßgabe des jeweiligen Darlehensvertrags ausgezahlt.
- Laufzeit und Kündigung
- Der nach diesen AGB bestehende Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit durch den Nutzer oder den Emittenten mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
- Kündigungen des Nutzers sind per E-Mail an mail@starcasa.de zu richten. Über Kündigungen durch den Emittenten wird der Nutzer per E-Mail an seine zuletzt auf der Funding-Page hinterlegte E-Mail-Adresse informiert.
- Es wird klargestellt, dass eine Kündigung dieses Nutzungsvertrages andere bestehende Vertragsverhältnisse zwischen Nutzern und dem Emittenten, insbesondere bestehende Darlehensverträge, nicht berührt.
VII. Verfügbarkeit
Der Emittent ist bestrebt, im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Funding-Page anzubieten. Der Emittent übernimmt hierfür jedoch keine Gewährleistung. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsgründe, technische Gegebenheiten sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs des Emittenten zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Nichterreichbarkeit der Funding-Page führen. Der Emittent behält sich vor, den Zugang zur Funding-Page jederzeit und soweit jeweils erforderlich einzuschränken, z.B. zur Durchführung von Wartungsarbeiten.
VIII. Dokumente
Der Nutzer ist nicht zur Weitergabe oder Vervielfältigung jeglicher Dokumente, Informationen und Unterlagen berechtigt, welche der Nutzer von der Funding-Page heruntergeladen hat. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Informationen und Unterlagen, die öffentlich zugänglich sind. Diese Verpflichtung gilt unbefristet auch über die zeitliche Nutzung der Funding-Page hinaus sowie auch bei Beendigung dieses Nutzungsvertrages fort. Verstößt ein Nutzer gegen diese Verpflichtung, kann dies zu einer Schadensersatzpflicht führen.
- Datenschutz
Die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten des Nutzers erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzrechts. Nähere Informationen hierzu gibt die gesonderte Datenschutzerklärung des Emittenten unter www.starcasa.de.
- Haftung
- Die Haftung des Emittenten für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus deliktischer Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Darüber hinaus haftet der Emittent bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von solchen wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“). Als Kardinalpflicht gilt insbesondere die Unterhaltung der technischen Rahmenbedingungen für die Abgabe von bindenden Zeichnungserklärungen über die digitale Zeichnungsstrecke. Die Haftung für Kardinalpflichten ist auf solche typischen Schäden und/oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, wie sie/er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war/en.
- Vorstehende Beschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Emittenten.
- Vorstehende Beschränkungen gelten nicht für die Haftung aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Übernahme ausdrücklicher Garantien seitens des Emittenten.
- Die Funding-Page des Emittenten kann Links auf externe Webseiten Dritter enthalten. Auf die Inhalte dieser direkt oder indirekt verlinkten Webseiten hat der Emittent keinen Einfluss. Für die Richtigkeit der Inhalte ist immer der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich, weshalb der Emittent diesbezüglich keinerlei Gewähr übernimmt. Die fremden Webseiten hat der Emittent zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keinerlei Rechtsverletzungen erkennbar. Eine ständige Überprüfung sämtlicher Inhalte der vom Emittent verlinkten Seiten ohne tatsächliche Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß kann der Emittent nicht leisten. Falls dem Emittent Rechtsverletzungen bekannt werden, wird der Emittent die entsprechenden Links sofort entfernen.
- Schlussbestimmungen
- Der Emittent behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen für die Zukunft zu ändern. Registrierten Nutzern werden künftige Änderungen dieser Nutzungsbedingungen spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der geänderten Nutzungsbedingungen per E-Mail bekannt gegeben. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Bekanntgabe, so gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als von ihm angenommen. Hierauf wird der Emittent in der Bekanntmachung gesondert hinweisen.
- Auf diese Nutzungsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Vertragssprache und maßgebliche Sprache für die Kommunikation zwischen dem Emittent und dem Nutzer ist Deutsch.
- Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist gegenüber Nutzern, die Kaufleute sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben, der Sitz des Emittenten. In allen übrigen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, die nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger Weise dem mit den nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen verfolgten Zweck am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall von Regelungslücken.
- Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Diese Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Hierzu muss er ein Online-Beschwerdeformular ausfüllen, das unter der genannten Adresse erreichbar ist.
- Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgend benannte Stelle als Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist: Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt am Main, www.bundesbank.de/schlichtungsstelle. Wir sind verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
StarCasa PROVIDE GmbH – Stand April 2021